Der Unterstützungsfond steht studentischen Mitgliedern des Vereins, die in einem Bachelor- oder Masterstudiengang der Fakultät Bio- und Chemie-ingenieurwesen eingeschrieben sind, zur Verfügung. Für die Beantragung ist eine schriftliche Bewerbung und sowie ggfs. ein nachfolgendes persönliches Gespräch mit dem Vereinsvorstand erforderlich. Nur im Ausnahmefall kann eine Beantragung gleichzeitig mit der Beantragung der Mitgliedschaft im Verein erfolgen.
Beantragt werden kann eine einmalige nicht rückzahlpflichtige Zahlung in Höhe von maximal 300€ Euro zur Linderung der Folgen eines unvorhersehbaren, plötzlichen und studiengefährdenden Schadensereignisses oder Schicksals-schlages. Eine solcher Fall tritt von außen ein und ist nicht durch die oder den Studierenden zu verantworten. Anderweitige Hilfsmöglichkeiten wurden ausgeschöpft bzw. abgelehnt. Die mehrfache Beantragung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Bei der an den Vereinsvorstand zu richtenden Beantragung (per Mail an info@fabcing.de) ist die Notlage zu begründen, entsprechende Nachweise sind beizufügen. Entscheidungsberechtigt über die Gewährung der Nothilfe ist der Vorstand. Die Entscheidung wird den Antragsteller*innen in der Regel innerhalb von drei Wochen mitgeteilt, ein Widerspruchsverfahren ist nicht vorgesehen.