Überzeugt? Dann einfach direkt den Online-Aufnahmeantrag ausfüllen und abschicken! Alternativ, den den Aufnahmeantrag offline ausfüllen und an den fabcing senden, oder bei einem Vorstandsmitglied abgeben!
Bitte beachten: Die Bearbeitung der Aufnahmeanträge kann aktuell bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen.
Gemäß unserer Satzung erheben wir Jahresbeiträge, über dessen Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung entscheidet.
Aktuell liegt der Jahresbeitrag bei 50€. Da fabcing berechtigt ist,
Studierende im Bachelor- und Masterstudium sind von dem Beitrag bei Vorlage einer Studienbescheinigung befreit.
Hinweis: Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge auszustellen, kann der Beitrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Für Zuwendungen bis 300€ gilt dabei ein vereinfachter Nachweis in Form eines Kontoauszuges oder Überweisungsbeleg.
In diesem Fall kannst du deinen Austritt schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären (Brief oder E-Mail). Der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen und es ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Weitere Informationen findest du in §4 in der Satzung.